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Hausmeisterdienst

 

 

Kontrolle der Hauselektronik

Zu ihrer Sicherheit und der Sicherheit ihrer Mieter übernehmen wir die profes- sionelle Kontrolle der Hauselektronik sowie die Beseitigung bereits vorhandener Schäden.

Müllbereitstellung

Anhand des Entleerungsplanes der städtischen Entsorgungsunternehmen kümmern wir uns um die ordnungsgemäße Bereitstellung Ihrer Mülltonnen und Container. Gerne organisieren wir Ihnen auch den Sperrmüll.

Kontrolle des Objektes

Wir übernehmen für Sie die Kontrolle ihres Objektes. Hierzu gehört auch die Kontrolle der Schließfähigkeit von Türen und Fenstern sowie das Absichern der Kellerräume.

24- Stunden- Notrufbereitschaft

Bei Inanspruchnahme der 24-Stunden-Notrufbereitschaft sind wir jederzeit rund

um die Uhr (auch am Wochenende und an Feiertagen) in Notfällen für Sie erreichbar.

 

 

Selbst während unserer Urlaubszeit kümmern wir uns um eine adäquate   Vertretung, die Sie in unserer Abwesenheit betreuen wird.Unsere Hausmeister übernehmen alle praktischen Arbeiten, Kontrollfunktionen und die Dokumentation. Zu den handwerklichen Aufgaben eines Hausmeisters gehören einfache Tätigkeiten wie z.B. Reparaturen an Türschlössern und Wasserhähnen sowie der Austausch von Leuchtröhren. Von zugeschnittenen Hauswartungen bis zur kompletten Liegenschaftsbetreuung, unser Hausmeisterdienst kümmert sich darum. In beiden Fällen betreuen unsere Hausmeister regelmäßig die zugeteilten Objekte und erbringen die vereinbarten Leistungen fachkundig und zuverlässig.

 

Steuerspartipp

 

Im Haushalt: Die haushaltsnahen Dienstleistungen und handwerklichen Tätigkeiten müssen im Haushalt/Grundstück des Auftraggebers erbracht werden. Neben dem eigenen Wohnsitz kommen auch Wohnungen in Frage, die Eltern für ihre Kinder mieten oder diesen kostenlos überlassen, aber auch Ferien-, Wochenend- und auch Zweitwohnungen, die tatsächlich selbst genutzt werden. Seit 2008 sind zudem Haushalte begünstigt, die in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat liegen.

Viele Profiteure: Dienst-, Pflege- und Handwerkerleistungen können Wohnungseigentümer, aber auch Mieter geltend machen. Schließen sich mehrere Hausbesitzer zu einem Auftraggeber-Pool zusammen und beauftragen gemeinsam einen Dienstleister oder Handwerker, kann jeder die Steuerermäßigung anteilig geltend machen.

Die Steuervergünstigung können auch Personen in Anspruch nehmen, die in einem Altenwohnheim, Pflegeheim oder Wohnstift leben. Voraussetzung: Der Heimbewohner führt einen eigenständigen, abgeschlossenen Haushalt - ein Pflegezimmer ohne eigene Kochgelegenheit genügt dafür nicht.

Wichtig: Für Vermieter sind die Abzüge nicht vorgesehen. Sie können die Aufwendungen aber in vollem Umfang als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Ansatz bringen

 

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